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R 407 C oder R22 ?
Seit dem 1. Januar 2000 ist es in Deutschland verboten, das Kältemittel
Chlordifluormethan (R 22) in Verkehr zu bringen oder zu verwenden.
In Anlagen und Geräten, die vor dem 1.1.2000 hergestellt und in den
Verkehr gebracht worden sind, kann R 22 auch weiterhin verwendet
werden. Diese Übergangsregelung gilt, bis das Gerät oder die
Anlage außer Betrieb genommen wird oder solange, bis Ersatzkältemittel
mit geringerem Ozonabbaupotenzial nach dem Stand der Technik
eingesetzt werden können. R 22 gehört zu den teilhalogenierten
Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW) und schädigt die
Ozonschicht. Als Ersatzkältemittel wird das Kältemittel R 417 A
angeboten.
Meist jedoch kann Ihre Klimaanlagen auf das neue umweltfreundliche
und FCKW-freie Kältemittel R 417 A umzurüsten. Hierbei müssen
meist auch meistens keine der Komponenten getauscht werden.
Noch weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an, unser Serviceteam
beantwortet Ihnen gerne alle Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schmidt-Einkaufen Team
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