www.schmidt-einkaufen.de

                                                                                  | Homepage |  

 

R 407 C oder R22 ?

Seit dem 1. Januar 2000 ist es in Deutschland verboten, das Kältemittel Chlordifluormethan (R 22) in Verkehr zu bringen oder zu verwenden.
In Anlagen und Geräten, die vor dem 1.1.2000 hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, kann R 22 auch weiterhin verwendet werden. Diese Übergangsregelung gilt, bis das Gerät oder die Anlage außer Betrieb genommen wird oder solange, bis Ersatzkältemittel mit geringerem Ozonabbaupotenzial nach dem Stand der Technik eingesetzt werden können. R 22 gehört zu den teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW) und schädigt die Ozonschicht. Als Ersatzkältemittel wird das Kältemittel R 417 A angeboten.
Meist jedoch kann Ihre Klimaanlagen auf das neue umweltfreundliche und FCKW-freie Kältemittel R 417 A umzurüsten. Hierbei müssen meist auch meistens keine der Komponenten getauscht werden.

Noch weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an, unser Serviceteam beantwortet Ihnen gerne alle Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Schmidt-Einkaufen Team